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VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO, § 47 BImSchG, § 40 BImSchG
Immissionsschutzrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 1460
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11
Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
Zur Ermöglichung der Interessenwahrnehmung des Antragstellers ist die Beiladung aber auch nicht erforderlich, da er die Möglichkeit hat, unmittelbar gegen ihn konkret betreffende Maßnahmen der Umsetzung von in den Luftreinhalteplan aufgenommenen Anordnungen rechtlich vorzugehen und in diesem Rahmen die Rechtmäßigkeit des Plans auch inzident prüfen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.2012 - BVerwG 3 B 78.11 -, juris Rn. 10;… Jarass a.a.O., § 40 Rn. 20, § 47 Rn. 61; Hess. VGH…, Urteil vom 26.10.2017 - 9 C 873/15.T -, juris Rn. 21 f. zur Lärmaktionsplanung). - VGH Hessen, 26.10.2017 - 9 C 873/15
AARHUS-KONVENTION; ALLGEMEINE LEISTUNGSKLAGE; DRITTSCHUTZ; LÄRMAKTIONSPLAN; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
Zur Ermöglichung der Interessenwahrnehmung des Antragstellers ist die Beiladung aber auch nicht erforderlich, da er die Möglichkeit hat, unmittelbar gegen ihn konkret betreffende Maßnahmen der Umsetzung von in den Luftreinhalteplan aufgenommenen Anordnungen rechtlich vorzugehen und in diesem Rahmen die Rechtmäßigkeit des Plans auch inzident prüfen zu lassen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11.07.2012 - BVerwG 3 B 78.11 -, juris Rn. 10;… Jarass a.a.O., § 40 Rn. 20, § 47 Rn. 61; Hess. VGH, Urteil vom 26.10.2017 - 9 C 873/15.T -, juris Rn. 21 f. zur Lärmaktionsplanung). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93
Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von …
Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
Auch bei einer möglichen Beeinträchtigung von Grundrechtspositionen kann das Gericht deshalb im Einzelfall abwägen, ob eine Verfahrensbeteiligung die Durchführung eines Verfahrens, das rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, derart behindern würde, dass auch bei Ausschöpfung aller prozessrechtlichen Möglichkeiten der Ausschluss der Beiladung gerechtfertigt erscheint (vgl. für den Fall der Beiladung betroffener Grundstückseigentümer im Normenkontrollverfahren über einen Bebauungsplan BVerfG, Beschluss vom 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93 -, juris Rn. 14 ff.). - VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren
Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2018- 15 E 424/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.06.2018 - 9 C 18.1041 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 15 E 424/18
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Beiladung eines am Verfahren vorher nicht …
Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2018- 15 E 424/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.06.2018 - 9 C 18.1041 -, juris).
- VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 A 2037/18
Überschreitung von Grenzwerten genügt nicht schon für das Verhängen von …
Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 9 A 2691/18 fortgesetzt. - VG Hamburg, 06.07.2018 - 9 AE 2692/18
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG 1992; …
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (9 A 2691/18) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2018 wird abgelehnt.Am 20. Mai 2018 hat die Antragstellerin die unter dem Aktenzeichen 9 A 2691/18 anhängige Klage erhoben und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Androhung ihrer Abschiebung nach Griechenland nachgesucht.
Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (9 A 2691/18) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2018 gerichtete Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO, über den die Kammer entscheidet, weil der Einzelrichter dieser den Rechtsstreit nach § 76 Abs. 4 Satz 2 AsylG wegen grundsätzlicher Bedeutung übertragen hat, hat keinen Erfolg, weil er nicht statthaft ist.
- VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19
Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde
Es darf u.a. auch Belange der Verfahrensbeschleunigung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 9 A 2691/18 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 E 424/18 -, juris) in den Blick nehmen sowie auch darauf abstellen, ob der Beiladungsinteressent selbst gegen die nunmehr angegriffene Entscheidung hätte vorgehen können oder vorgehen könnte (…Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 65 Rn. 10 und 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 4 A 1001.04 -, juris).